Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B Online-Shop
www.anne-gmbh.de
§ 1 Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen über den Onlineshop, erreichbar unter www.anne-gmbh.de der A.N.NE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Aileen Nehm und Nadine Amann, Wasserstr. 30, 58300 Wetter (im nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) und seinen Kunden (im nachfolgenden „Käufer“ genannt).
1. Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmern zustande.
2. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Alle im Rahmen des Onlineshops des Verkäufers zu erwerbenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an die Kunden.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Verkäufer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.
3. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht vom Verkäufer vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Annahmeverzug
Gerät der Käufer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Preise, Zahlung
1. Der Verkäufer stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware beiliegt oder per Brief oder E-Mail zugeht. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb der auf der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist und gilt ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
2. Die im Online-Shop genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die Zahlung kann wahlweise erfolgen: Rechnung per Vorkasse,
Paypal, Sofortüberweisung.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Bei einer Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
4. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Transportkosten (siehe § 5 Ziffer 1).
5. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 5 Lieferungen, Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
3. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist mit einer Anerkenntniserklärung des Transportunternehmens sowie einer Abtretungserklärung des Käufers an den Verkäufer einzusenden. Hiernach kann eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer erfolgen, soweit die Voraussetzungen einer Inanspruchstellung des Transportunternehmens gegeben sind und der Käufer alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen überreicht hat.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Käufer nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die dem Verkäufer nicht gehören, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 8 Gewährleistung / Haftung
1. Der Käufer hat die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Haltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Für Mängel an der Ware wird zunächst nach Wahl des Verkäufers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Verkäufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlässig, vorsätzlich oder gar arglistig verursacht hat.
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern sowohl bei neu hergestellten Sachen als auch bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, bleibt unberührt. Weiterhin bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, unberührt. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen ebenfalls unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6. Darüber hinaus bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Verkäufers oder des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Weitere Informationspflichten für Verträge im Fernabsatz sowie für den elektronischen Geschäftsverkehr
1. Technische Schritte zum Vertragsschluss/Bestellvorgang
Melden Sie sich bitte mit einem Nutzernamen und einem Passwort an, falls Sie bereits ein Kundenkonto besitzen, ansonsten registrieren Sie sich bitte als neuer Kunde. Ihre Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine anderweitige Verwendung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Wählen Sie die Produkte aus, die Sie bestellen möchten, indem Sie den "In den Warenkorb" Button anklicken. Dadurch wird Ihre Auswahl in den Warenkorb gelegt.
Sie können diese Auswahl bis zum Absenden Ihrer Bestellung jederzeit ändern, indem Sie die Anzahl der Produkte ändern, durch Anklicken des Buttons "Entfernen" die Auswahl löschen oder den Bestellvorgang abbrechen.
Im nächsten Schritt können Sie die gewünschte Zahlungs- und Versandart durch klicken des Buttons „Ändern“ auswählen.
Sie erhalten eine Übersicht Ihrer Bestellung: Die ausgewählten Produkte, die Versand- und Rechnungsadresse und Ihre Kontaktdaten. Lesen Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Sie können mit der Bestellung nur fortfahren, wenn Sie den AGB zustimmen (Häkchen setzen). Mit dem Anklicken des Buttons "Zahlngspflichtig bestellen" übersenden Sie Ihre Bestellung an uns. Hiermit geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab.
2. Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss sowie Zugänglichkeit für den Kunden.
Der Vertragstext sowie Ihre Bestellangaben werden vom Verkäufer gespeichert. Nach Abschluss der von Ihnen durchgeführten Bestellung erhalten Sie eine übersichtliche Bestellbestätigung, in denen alle Angaben zu Ihrer Bestellung enthalten sind. Ferner besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Druckfunktionen des Browsers auszudrucken. Ihre Bestelldaten befinden sich auch nochmal gesondert in der Ihnen übersandten E-Mail. Darüber hinaus sendet der Verkäufer dem Käufer jederzeit auf Wunsch die Vertragsbestimmungen per E-Mail zu.
3. Möglichkeit der Berichtigung von Eingabefehlern
Vor Abgabe der Bestellung besteht jederzeit die Möglichkeit ihre Eingaben zu korrigieren. Dies kann einerseits durch die „Zurücktaste“ oder den „Zurückpfeil“ Ihres Internetbrowsers erfolgen. Korrekturen können Sie entweder direkt auf den einzelnen Angebotsseiten in den vorhandenen Eingabefeldern korrigieren. Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen des virtuellen Warenkorbs die Produkte zu aktualisieren oder einzelne Produkte zu löschen. Alle diese Korrekturmöglichkeiten bestehen bis einschließlich zur Abgabe des verbindlichen Angebotes über der Button „Zahlungspflichtig bestellen“.
4. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
5. Verhaltenskodizes
Der Verkäufer hat sich keinen einschlägigen Verhaltenskodizes unterworfen.
6. Bestellungsbestätigung
Nach dem Absenden des Angebots durch den Kunden, erhält dieser eine Bestätigungsemail.
7. Beanstandungen und Gewährleistungen
Beanstandungen, wie insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind an den Verkäufer zu richten.
8. Wesentliche Merkmale der Ware
Die wesentlichen Merkmale der Ware entnehmen Sie der Artikelbeschreibung. Dies gilt auch für die Gültigkeitsdauer etwaiger befristeter Angebote.
§ 10 Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei, „Hg“ für Quecksilber, „Li“ für Lithium, „Ni“ für Nickel, „Mh“ für Metallhydrid und „Zi“ für Zink. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonnen bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
§ 11 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz „ElektroG“ vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.
§ 12 Schlussbestimmung
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
2. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz, sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HBG handelt.
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